IPPC-Logo
Das IPPC-Logo ist ein international geschütztes Symbol – eine stilisierte Ähre – das die Einhaltung des Standards ISPM 15 bestätigt. Es kennzeichnet Verpackungsholz wie Paletten, Kisten oder Stauholz, das gemäß den Vorgaben der International Plant Protection Convention behandelt wurde, um die Verbreitung von Schädlingen im internationalen Warenverkehr zu verhindern. In der Praxis begegnet man dem Logo am häufigsten als Teil der Palettenkennzeichnung, da Paletten den größten Anteil am behandelten Verpackungsholz ausmachen.
Der Standard gilt für Vollholz ab einer Stärke von 6 mm. Holzwerkstoffe wie Sperrholz, Spanplatten oder MDF sind ausgenommen. Zulässige Behandlungsmethoden sind Hitzebehandlung (HT), dielektrische Erwärmung (DH) und Sulfurylfluorid-Begasung (SF). Methylbromid (MB) ist ebenfalls im Standard vorgesehen, in der EU seit 2010 jedoch verboten.
Die vollständige Kennzeichnung besteht aus zwei Teilen, die durch einen senkrechten Strich voneinander getrennt sind. Links steht das IPPC-Logo selbst, rechts folgen Länderkürzel, Kennung der zuständigen Behörde, Registriernummer des Betriebs sowie das Kürzel der Behandlungsmethode. Ein Rahmen um die gesamte Markierung ist vorgeschrieben, darf aber unterbrochen sein.
An die Ausführung gelten klare Vorgaben: Die Kennzeichnung muss dauerhaft, gut lesbar und vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Holzverpackung angebracht sein. Handgemalte Markierungen sind nicht erlaubt, ebenso wenig Aufkleber oder Etiketten. Erlaubt sind stattdessen Brennstempel, Schablonen oder dauerhafte Tintenmarkierungen. Die Farben Rot und Orange bleiben tabu, da sie international für Gefahrgutkennzeichnungen reserviert sind.
Nur Betriebe, die bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde registriert und regelmäßig kontrolliert werden, dürfen das IPPC-Logo anbringen. In Deutschland ist der Standard über die Pflanzenbeschauverordnung rechtsverbindlich umgesetzt, in der EU zusätzlich über die Verordnung (EU) 2016/2031. Wo das Logo korrekt angebracht ist, ersetzt es das sonst erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis – für viele Betriebe ist die Palettenkennzeichnung damit ein fester und unumgänglicher Bestandteil im Exportprozess.
Synonyme
ISPM-15-Kennzeichnung
IPPC-Stempel
IPPC-Kennzeichnung
Holzverpackungskennzeichnung