Der Deutsche Bundestag hat das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Damit wird die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht eingebettet und das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: Die neuen Anforderungen an Verpackungen werden ab dem 12. August 2026 schrittweise verbindlich.
Mit den neuen Vorgaben rücken auch Themen wie Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Verpackungsbeschriftung stärker in den Fokus. In vielen Produktionsbereichen kommen hierfür bereits Kleinschriftsysteme (CIJ) zum Einsatz, um variable Daten wie Chargennummern, Mindesthaltbarkeitsdaten oder Produktinformationen sicher und dauerhaft auf Verpackungen aufzubringen.
Ziel der PPWR ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken. Vorgesehen sind unter anderem strengere Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen, höhere Recyclingquoten sowie neue Vorgaben für Materialeinsatz und Kennzeichnung.
Für Hersteller und Inverkehrbringer bedeutet dies vor allem eines: Planungssicherheit. Die Frage ist nicht mehr, ob die PPWR kommt, sondern wie die neuen Anforderungen umgesetzt werden.
Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den künftigen Anforderungen beschäftigen und bestehende Verpackungs- und Kennzeichnungsprozesse überprüfen. Moderne Lösungen für die Verpackungsbeschriftung leisten dabei einen wichtigen Beitrag, um variable Daten zuverlässig aufzubringen und die Anforderungen an Transparenz und Rückverfolgbarkeit langfristig zu erfüllen. Hochauflösende Systeme (TIJ) ermöglichen darüber hinaus die gestochen scharfe Darstellung von Texten, Barcodes, QR-Codes sowie Recycling- und Sortierlogos, die im Zuge der neuen Verpackungsvorschriften zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Die Verabschiedung des VerpackDG markiert damit einen weiteren Schritt hin zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft und schafft gleichzeitig die notwendige Sicherheit für Investitionen und zukünftige Produktionsprozesse. Für Hersteller und Inverkehrbringer bietet dies die Möglichkeit, bestehende Prozesse frühzeitig anzupassen und ihre Verpackungsbeschriftung zukunftssicher auszurichten.